diff --git a/Redaktionelle Texte/RedWeb_Benutzungshinweise.xml b/Redaktionelle Texte/RedWeb_Benutzungshinweise.xml index e5950618c99fb3dc97e56bafce7dc0a1c299ade9..20df317ae07051675ee2442a6c4998f50a83b521 100644 --- a/Redaktionelle Texte/RedWeb_Benutzungshinweise.xml +++ b/Redaktionelle Texte/RedWeb_Benutzungshinweise.xml @@ -68,7 +68,7 @@
Nach einem kurzen Informationstext über das Projekt wird weiters eine Navigation über die
Thecae des Inventars angeboten. Die Gliederung des Inventars und diverse
- Begrifflichkeiten (Theca, Littera etc.) werden hier näher erleutert. In der Navigationszeile sind alle Thecae
aufgelistet, zu denen Einträge im Inventar transkribiert wurden. Das sind die
Thecae A bis Z und nachgestellt Aa und Bb. Über die Pfeiltasten links und rechts
diff --git a/Redaktionelle Texte/RedWeb_Bestaende.xml b/Redaktionelle Texte/RedWeb_Bestaende.xml
index f19443131b153b73117d0d927e0bb838e8602fc2..4ddff2bc1d8df4d59117d02b89b749774f367418 100644
--- a/Redaktionelle Texte/RedWeb_Bestaende.xml
+++ b/Redaktionelle Texte/RedWeb_Bestaende.xml
@@ -28,7 +28,7 @@
Distributed under the Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 International
@@ -70,7 +70,7 @@
und der typische Stempel „Iodocus Naß“ am Ende des Impressums des letzten Teiles
eines Sammelbandes (s. Bibliothek Dernschwam). Leider sind bei Neubindungen und
inbesondere im Zuge der systematischen Auflösung der Sammelbände zwischen 1850 und
- 1869 (Krickl: 2019) viele Indizien getilgt worden. Originäre Spiegel und
+ 1869 (Krickl: 2019) viele Indizien getilgt worden. Originäre Spiegel und
Vorsatzblätter wurden entfernt, Buchschnitte neu behobelt, teilweise
handschriftliche Marginalien und Notizen als „Beschmutz“ bewertet und gebleicht. Distributed under the Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 International
+ license (CC BY-SA 4.0) Born digital. Distributed under the Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 International
@@ -109,7 +109,7 @@
Auf einer Seite des Codex wurden von den Schreibern durchschnittlich zehn Katalogeinträge zusammengestellt. Die einzelnen Einträge sind gemäß Funktionalität der Textsorte (relativ) analog strukturiert, d.h. aus einer (relativ) gleichförmigen Abfolge von Informationseinheiten aufgebaut. Die einzelnen Informationseinheiten wurden in der Regel durch Interpunktion abgesetzt (s. auch Interpunktion in Richtlinien zur Transkription), welche somit als bedeutungstragende Trennzeichen zu bewerten sind. Blotius kann daher durchweg als frühneuzeitlicher Vordenker einer standardisierten bibliographsichen Beschreibung angesehen werden (heute als ISBD, d.h. International Standard Bibliographical Description verbreitet).
In der durch die Rastrierung abgesetzten linken Spalte finden sich stets die zweistelligen Die rechte, weitaus breitere Spalte wird mit den Die rechte, weitaus breitere Spalte wird mit den Dem Titel folgen bei Druckschriften in der Regel entweder Erscheinungsort und Erscheinungsjahr (Impressum), wenn aus der Quelle für die Bearbeiter einfach ablesbar oder die Angabe des Buchformats. Warum teilweise das Format nicht angegeben wurde, kann nicht mit Gewissheit gesagt werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass das Format angegeben wurde, wenn es bereits auf den vermeintlichen Zetteln der Zwischenbearbeitung erfasst worden war. Wenn dort vom einzelnen Bearbeiter aus Nachlässigkeit nicht erfasst, wurde es wohl im Zuge der Abschrift auch nicht erhoben. In seltenen Fällen (Bsp. H. 2546) wurde der Name des Druckers beziehungsweise der Offizin vermerkt.
Zusätzlich zu diesen formalen bibliographischen Informationen finden sich ebenfalls durch Interpunktion abgehoben solche, die das vorliegende Exemplar als Objekt der Inventarisierung kennzeichneten (d.h. exemplarspezifische oder objektspezifische Informationen). Das können neben Angaben zu Einband, Beschreibstoff, Ausstattung und Zustand auch wertende Bemerkungen sein. Konsequent verzeichnet wurden die Folgende Informationseinheiten lassen sich bei Druckschriften unabhängig von ihrer tatsächlichen Verwendung differenzieren:
diff --git a/Transkription/Blotius_Inventar_1576.xml b/Transkription/Blotius_Inventar_1576.xml
index 10f02ecf59119568ab9059089ff438b9725e6dbb..0a3100621c962c375aa1c373e88ada3decdfa622 100644
--- a/Transkription/Blotius_Inventar_1576.xml
+++ b/Transkription/Blotius_Inventar_1576.xml
@@ -250,7 +250,7 @@
Standortsignaturen (Blotius-Signaturen). Die erste Stelle – ein Großbuchstabe des lateinischen Alphabets – bezeichnet die Theca (s. dispositio), die zweite Stelle – durch einen Punkt getrennt – die fortlaufende Zählung innerhalb der inventarisierten Bände (nummerus currens-System). Diese zweistellige Informationseinheit wird oftmals durch einen Punkt von der nachfolgenden getrennt, bisweilen fällt der Punkt jedoch auf die Linie des Rasters oder wurde schlichtweg vergessen.
- bibliographischen Beschreibungen (Titelaufnahmen) ausgefüllt. Es ist davon auszugehen, dass Blotius und seine Gehilfen sich für die Erfassung der Druckschriften sehr stark an den Titelblättern der vorliegenden Drucke orientierten, nämlich sowohl was die Quantität als auch die Qualität der Information betrifft. Diese Beschreibungsmethode wird dann im 19. Jahrhundert unter dem Begriff ‚Titelabschrift‘, im 20. Jahrhundert unter der Bezeichnung ‚vorlagegemäße Erfassung‘ weiter praktiziert werden. Oftmals, wenn auch nicht immer, folgt die Titelangabe genau dem Wortlaut der Vorlage, was bei einzelnen Einträgen sogar die Zuweisung zu einer nur minimal differenten Ausgabe stützen kann. So wurden auch falsche Erscheinungsjahre der Titelblätter übernommen oder etwa auch ‚Wittenberg‘ als Erscheinungsort, wo dieser jedoch auf den Titelblättern vieler Reformationsschriften nur als Label fungierte. Für bibliographische Ermittlungsarbeit stand Blotius und seinen Gehilfen keine Zeit zur Verfügung. Auch Blotius unterschied bereits zwischen Verfasserwerken und Titelwerken; Auch er wird sich des Problems der Einreihung anonymer Werke bewußt gewesen sein, wie es noch die Debatten um die Katalogisierung im 19. Jahrhundert beschäftigen wird (Jochum: 1995). Die Angabe des Verfassers wurde von den Bearbeitern nicht durch Punkte vom eigentlichen Haupttitel abgesetzt, muss daher einerseits als Teil der Informationseinheit ‚Titel‘ interpretiert werden, andererseits aber als distinkter ‚Kopf‘ der Aufnahme und somit neben der Standortsignatur als prominenter Anker für Sucheinstiege gelesen werden. Auffällig ist, dass die Verfasserangabe auch dann in der Genetivform vorangestellt wird, wenn das so nicht auf dem Titelblatt der Vorlage zu finden ist (Bsp. H. 2521). Im Falle des Beispiels H. 2521 wird die Verfasserangabe der Vorlage „Durch Matthiam Flacium Illyricum“ in den Genetiv und an den Kopf der Aufnahme gesetzt, zudem abgehoben durch die lateinische Schrift gegenüber derjenigen des deutschen Titels. In anderen Fällen, wo beteiligte Personen nicht eindeutig als Ersteller bezeichnet werden konnten, erfassen die Bearbeiter die Angabe eng an der Vorlage, wie in H. 2566 „durch. D. Martinum Luther. verteütscht.“
+ bibliographischen Beschreibungen (Titelaufnahmen) ausgefüllt. Es ist davon auszugehen, dass Blotius und seine Gehilfen sich für die Erfassung der Druckschriften sehr stark an den Titelblättern der vorliegenden Drucke orientierten, nämlich sowohl was die Quantität als auch die Qualität der Information betrifft. Diese Beschreibungsmethode wird dann im 19. Jahrhundert unter dem Begriff ‚Titelabschrift‘, im 20. Jahrhundert unter der Bezeichnung ‚vorlagegemäße Erfassung‘ weiter praktiziert werden. Oftmals, wenn auch nicht immer, folgt die Titelangabe genau dem Wortlaut der Vorlage, was bei einzelnen Einträgen sogar die Zuweisung zu einer nur minimal differenten Ausgabe stützen kann. So wurden auch falsche Erscheinungsjahre der Titelblätter übernommen oder etwa auch ‚Wittenberg‘ als Erscheinungsort, wo dieser jedoch auf den Titelblättern vieler Reformationsschriften nur als Label fungierte. Für bibliographische Ermittlungsarbeit stand Blotius und seinen Gehilfen keine Zeit zur Verfügung. Auch Blotius unterschied bereits zwischen Verfasserwerken und Titelwerken; Auch er wird sich des Problems der Einreihung anonymer Werke bewußt gewesen sein, wie es noch die Debatten um die Katalogisierung im 19. Jahrhundert beschäftigen wird (Jochum: 1995). Die Angabe des Verfassers wurde von den Bearbeitern nicht durch Punkte vom eigentlichen Haupttitel abgesetzt, muss daher einerseits als Teil der Informationseinheit ‚Titel‘ interpretiert werden, andererseits aber als distinkter ‚Kopf‘ der Aufnahme und somit neben der Standortsignatur als prominenter Anker für Sucheinstiege gelesen werden. Auffällig ist, dass die Verfasserangabe auch dann in der Genetivform vorangestellt wird, wenn das so nicht auf dem Titelblatt der Vorlage zu finden ist (Bsp. H. 2521). Im Falle des Beispiels H. 2521 wird die Verfasserangabe der Vorlage „Durch Matthiam Flacium Illyricum“ in den Genetiv und an den Kopf der Aufnahme gesetzt, zudem abgehoben durch die lateinische Schrift gegenüber derjenigen des deutschen Titels. In anderen Fällen, wo beteiligte Personen nicht eindeutig als Ersteller bezeichnet werden konnten, erfassen die Bearbeiter die Angabe eng an der Vorlage, wie in H. 2566 „durch. D. Martinum Luther. verteütscht.“
Sammelbände (s. Sammelbände im Bestand) wohl für eine spätere analytische Verzeichnung, wie sie tatsächlich in den 1590er Jahren im großen fünfbändigen Katalog erfolgte. In der Regel wird die Anzahl der beigebundenen Bände der Sprache des Haupttitels gemäß in Deutsch oder Latein, in Wortlaut oder als Ziffer erfasst. Somit wurde zumindest indirekt eine Quantifizierung des Kryptobestandes angestrebt.